
Verbraucherschutz
Mehr als ein Lippen-Bekenntnis
Beim VR-FinanzPlan stehen die Interessen der Kunden und Mitglieder im Mittelpunkt. Verbraucherschutz liegt hier in der Natur der Sache, denn seit über 160 Jahren sind Verbraucher die Mitglieder und damit Teilhaber der Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Vertrauen, Transparenz und Sicherheit
Vertrauen, Transparenz und Sicherheit prägen die Geschäfts-Philosophie der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Dass diese Werte auch politisch immer wichtiger werden, drückt sich in einer Reihe gesetzlicher Neuregelungen aus:- Anlage-Beratung: Neue Protokollpflicht bei der Beratung von Privatkunden in Finanzinstrumenten. Das vom Berater unterzeichnete Protokoll ist dem Kunden unverzüglich nach Abschluss der Beratung und grundsätzlich vor einem Geschäftsabschluss auszuhändigen.
- Kredit-Aufnahme: Damit Verbraucher Kredite besser beurteilen und vergleichen können, trat am 11. Juni 2010 die neue Verbraucher-Kreditrichtlinie in Kraft. Im Kern sind Kreditgeber zukünftig zu mehr Information gegenüber den Kreditnehmern verpflichtet. Die Neuerungen gelten für Anschaffungs-Darlehen, Überziehungs-Möglichkeit und Immobilien-Darlehen.
- Zahlungsverkehr: Seit Herbst 2009 gibt es eine neue Zahlungsdienst-Richtlinie, genannt Single Euro Payments Area (SEPA), die den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht und somit unter anderem für mehr Rechtssicherheit bei allen Beteiligten sorgt.
- Kontopfändung: Zum 1. Juli 2010 tritt die Reform zum Kontopfändungs-Schutz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Kunden einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein bestehendes Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. Nach neuem Recht kann das Kreditinstitut dem Schuldner einen gesetzlich festgelegten Freibetrag zur Bestreitung seines existenziellen Lebensbedarfes belassen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich einfach an Ihren Berater.
