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Spar- und Darlehnskasse Aegidienberg eG
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Tipps und Wissenswertes

Steuererklärung 2009

Auch in diesem Jahr gibt es bei der Einkommen-Steuererklärung wieder einige Neuerungen. Erfahren Sie, worauf Sie beispielsweise bei der neuen „Anlage Vorsorgeaufwand“ sowie bei vielen anderen Themen achten müssen.

Handwerker und haushaltsnahe Dienstleister

Um die Schwarzarbeit in Deutschland zu bekämpfen, hat die Regierung die Beträge verdoppelt, die Sie für Handwerks- und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuerschuld abziehen dürfen: 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten sind anrechenbar, bei Handwerkern bis maximal 1.200 Euro, bei angestellten oder selbständigen Helfern im Haushalt bis maximal 4.000 Euro und bei Minijobbern, die sich auf 400-Euro-Basis um Ihren Haushalt kümmern, bis maximal 510 Euro im Jahr.

Auf die Rechnung achten

Voraussetzung für den Steuerabzug ist eine Rechnung, aus der der Kostenanteil für die Lohn- und Fahrtkosten hervorgeht. Außerdem müssen Sie die Überweisung auf das Konto des Rechnungsstellers belegen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Bei Minijobbern müssen Sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die Anmeldung des Minijobs vorlegen, die Sie von der Minijob-Zentrale erhalten.

Welche Arbeiten kommen in Frage

Die Leistung, für die Sie den Steuerabzug geltend machen wollen, muss im Jahr 2009 erbracht worden sein. In Frage kommen alle Arbeiten, die für Ihren bestehenden Haushalt erbracht wurden, wie Reparatur-Arbeiten am Haus oder beispielsweise an der Waschmaschine, Pflegedienste für ein Haushaltsmitglied, Putz- und Gartenarbeiten. Arbeiten an einem neuen Anbau zählen zum Beispiel nicht dazu. Für Kinderbetreuung siehe Reiter „Kinder“.