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Spar- und Darlehnskasse Aegidienberg eG
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Erben und Vererben

Die Änderungen im Erbschaftsteuer-Recht

Seit 2009 gelten neue Regeln für Erbschaften und Schenkungen: Familien profitieren, entferntere Verwandte und Freunde zahlen mehr.

Hohe Freibeträge für die engere Familie

Mit dem neuen Erbschaftsteuer-Recht gelten für Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern deutlich höhere Freibeträge. Den größten Sprung gibt es für eingetragene Lebenspartner. Ihr Freibetrag steigt von 5.200 Euro auf 500.000 Euro.

Freibeträge und Steuerklassen


Freibetrag neuFreibetrag alt
Steuerklasse IEhepartner500.000307.000
Kinder400.000205.000
Enkel200.00051.200
(Groß-)Eltern, im Erbfall100.00051.200
Steuerklasse II(Groß-)Eltern, bei Schenkung20.00010.300
Geschwister20.00010.300
Nichten und Neffen20.00010.300
Geschiedene20.00010.300
Steuerklasse IIIEingetragener Lebensgefährte500.0005.200
Sonstige20.0005.200

Weitere Freibeträge

Neben den allgemeinen Freibeträgen für Erbschaften und Schenkungen bleiben Hausrat und bewegliche Güter wie Autos, Wohnmobile oder Boote in bestimmten Grenzen steuerfrei. Ein zusätzlicher Versorgungs-Freibetrag gilt für Ehepartner, Kinder bis 27 Jahre und eingetragene Lebenspartner, allerdings nur bei Erbschaften.